AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Werbefläche / Anzeigenschaltung: Anzeigenschaltung im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.

2. Platzierungswünsche: Falls nicht auf dem Auftrag schriftlich festgehalten, kann Der Verlag Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich.

3. Der Verlag behält sich vor, Schriftgrößen jeglicher Art, Kennzeichnungen und Markierungen sowie die allgemeine grafische Gestatung von Ausgabe zu Ausgabe zu ändern.

4. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen, sowie das gesamte Magazin (jede einzelne Publikation)  sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.

5. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen Dateien bis spätestens zum vereinbarten Druckunterlagenschluss zu liefern.

6. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach der Veröffentlichung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

7. Anzeigen-Stornierung: Im Falle der Stornierung von Werbeflächen /Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Publikation werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Falls die Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin erfolgt, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises. Ab dem Druckunterlagenschluss laut Mediadaten ist keine Stornierung eines Anzeigenauftrags mehr möglich (100% Stornogebühren).

8. Agenturprovision: Agenturen, die aktiv Aufträge vermitteln und beratend tätig sind, haben Anspruch auf eine Provision von 15%. Im Nachgang, sowie auf bereits reduzierte Preise wird grundsätzlich keine Agenturprovision gewährt.

9. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Nachlässe und Rabatte nachbelastet.

10. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung.

11. Grafik-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung.

13. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

14. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die angegebene Verlagsanschrift.