Zukunft hinterlassen

Dezember 2022, Autor: Katja Reichgardt

Mathieu Stern

Vererben, vermachen, stiften: Immer mehr Menschen möchten über ihren Tod hinaus Gutes tun. Der einfachste Weg, nach dem Ableben in die Zukunft zu investieren, ist eine gemeinnützige Nachlassspende. Das Geld kommt beispielweise Klima- oder Tierschutzorganisationen zugute. Wer seinen Besitz auf diese Weise vererben möchte, muss dies allerdings schon zu Lebzeiten gut vorbereiten.

Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Was hinterlasse ich kommenden Generationen? Diese und ähnliche Fragen stellen sich wohl viele ältere Menschen. Bei immer mehr von ihnen kommt der Gedanke auf, ihr Erbe nicht nur an Angehörige, sondern zumindest einen Teil davon auch gemeinnützig zu vermachen: das Erbe als letzte gute Tat, als eine Investition in die Zukunft. Viele Stiftungen, Tier- und Umweltorganisationen wissen um die zunehmende Beliebtheit des Vererbens mit gutem Gewissen. Sie informieren auf ihren Webseiten oder am Telefon, wie gemeinnützige Nachlassspenden funktionieren. Der WWF, immerhin eine der größten Umweltschutzorganisationen der Welt, geht sogar noch einen Schritt weiter und veranstaltet spezielle Informationsabende zum Thema Umwelttestamente – inklusive Fachanwälten für Erbschaftsrecht, die alle aufkommenden Fragen beantworten können.

Großes Vermögen

Die Menge des auf diese Weise vererbten Vermögens dürfte weiter wachsen: Laut Statista gab es im Jahr 2021 in Deutschland 135.903 steuerpflichtige Erbschaften und 38.839 steuerpflichtige Schenkungen. Und der Trend wird in den kommenden Jahren noch einmal Aufwind erfahren: Bis 2024, so hat die Studie „Erben in Deutschland 2015 – 24: Volumen, Verteilung und Verwendung“ bereits 2015 vorausgesagt, werden hierzulande 3,1 Billionen Euro vererbt. Von einem historischen Erbniveau in den kommenden Jahren ist auch in einer Postbank-Studie die Rede. Allein im Jahr 2018 wurde hierzulande ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen im Wert von 84,7 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Gleichzeitig wächst der Wunsch, über den Tod hinaus Gutes zu tun: Jeder Dritte über 50 kann sich vorstellen, einen Teil des eigenen Vermögens an Kinder-, Tier- oder Umweltschutzorganisationen zu vererben. Mehr als die Hälfte sind es bei den kinderlosen Menschen in Deutschland. Gemein ist ihnen, dass sie den folgenden Generationen etwas hinterlassen und von ihren Werten weitergeben wollen, wie eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zeigt.

Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen

Statista 2022

Potenzial fürs Allgemeinwohl

Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ mit Sitz in Berlin empfiehlt, sich frühzeitig Gedanken über den Nachlass zu machen und sich gut zu informieren. „Das eigene Testament ist immer etwas sehr Persönliches und es stellen sich eine Menge Fragen. Vieles will sorgfältig bedacht sein“, so Susanne Anger, Sprecherin der Initiative. Wer gemeinnützig vererben möchte, sollte den persönlichen Kontakt zu Organisationen und Stiftungen suchen, die infrage kommen. Die Initiative ist ein Zusammenschluss aus 22 gemeinnützigen Organisationen, deren gemeinsames Ziel es ist, das Erbe für den guten Zweck ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. „In dem Wunsch, mit seinem Erbe einen guten Zweck zu bedenken, liegt bedeutendes Potenzial für das Gemeinwohl, denn viele der künftigen Erblasser und Erblasserinnen möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben“, so Susanne Anger weiter.

Beim Vermachen gibt es einige Optionen: So kann das Vermögen zu gleichen Teilen auf eine gemeinnützige Organisation und an Hinterbliebene aufgeteilt werden. Auch Einmalbeträge an Tierschutz und Co. sind möglich, ebenso wie den gesamten Besitz an die Organisation der Wahl zu vermachen. Besonders beliebt sind dabei laut der GfK-Studie neben Tier- und Umweltschutzorganisationen auch soziale Einrichtungen, die sich zum Beispiel in der Behinderten- und Krankenhilfe engagieren. Auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie Katastrophenhilfe werden oft bedacht.

Gut vorbereiten

Die Studie zeigt zudem, dass das Wissen um gemeinnütziges Vererben in den vergangenen Jahren zugenommen hat: Gaben 2013 noch 81 Prozent der Befragten an, von Spenden für den guten Zweck zu wissen, waren es 2019 bereits 92 Prozent.

Bei der Testamentsaufsetzung gilt es, einige Punkte zu beachten. So reicht bereits ein handschriftlich verfasstes Testament, das aber mit Datum und Unterschrift versehen sein muss. Außerdem muss im Falle einer geplanten gemeinnützigen Spende die gesetzliche Erbfolge geändert werden. Das ist durch ein Testament oder einen Erbvertrag möglich. Bei Spenden dieser Art entfällt die sonst geltende Abgabe der Erbschaftssteuer. Gemäß Paragraf 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ist dies bei Zuwendungen an Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, der Fall. Das soll dazu führen, dass das vererbte Vermögen in gesamter Höhe dem guten Zweck zukommt. Wer noch miterleben möchte, welchen Einfluss die eigene Spende hat, kann sein Vermögen auch mit einer Schenkung an die Organisation der Wahl verteilen – ebenfalls steuerfrei.

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